Private Altersvorsorge

Um Ihre Rentenlücke noch weiter zu schließen, können Sie zusätzlich private Vorsorge im Rahmen der Entgeltumwandlung über uns betreiben („Eichel-Förderung“, Tarif CE/CEN/CENN). Im Rahmen dieses Tarifs bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

  • Altersrente
  • Witwen- und Witwerrente
  • Waisenrente
  • Invalidenrente (wenn verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt)

Ansparphase

Die Beiträge werden nach dem Rentenbausteinprinzip gutgeschrieben. Dabei steigt nach dem Rentenbausteinprinzip der Jahresbetrag der Mitgliedsrente für jedes Jahr der Beitragszahlung um einen Steigerungsbetrag in Abhängigkeit von der Beitragshöhe und dem Lebensalter. Umrechnungsfaktoren, die mit zunehmendem Alter geringer werden, bestimmen die Höhe der Bausteine. Generell sind Beiträge bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei, Beiträge über den Arbeitgeberzuschuss gemäß den Tarifen A, B, BN und BNN haben aber Vorrang.

Mit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes besteht außerdem ein Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten Entgelts so lange der Arbeitgeber damit Sozialversicherungsbeiträge einspart. Für alle Verträge die vor dem 01.01.2019 abgeschlossen wurden, wird dieser Zuschuss ab dem 01.01.2022 gezahlt (§ 26a BetrAVG n. F.), bei Abschluss der Entgeltumwandlung nach dem 31.12.2018 besteht schon Anspruch auf den Zuschuss ab dem 01.01.2019.

Unverfallbarkeit

Mit der ersten Beitragszahlung erwerben Sie sofortige Unverfallbarkeit: Ihre Anwartschaft gilt dann direkt als unverfallbar.

Ausscheiden

Auch wenn Sie Ihre Beschäftigung beim BDH beenden, können Sie Ihren Vertrag entweder weiterhin besparen oder Sie übertragen das Deckungskapital auf einen neuen Versorgungsträger.

Rente

Sie erhalten mit Eintritt des Rentenfalles eine Rente in Höhe der aufgelaufenen Rentenbausteine zzgl. Überschussbeteiligung. Die Berechnung der Rente erfolgt anhand von Umrechnungsfaktoren und des Rechnungszinses sowie einer zusätzlichen Überschussbeteiligung, die abhängig von unserer Ertragssituation ist und nicht garantiert werden kann. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase an den Finanz- und Kapitalmärkten können für die Zukunft keine Prognosen im Hinblick auf mögliche Überschussbeteiligungen gemacht werden.

Kurzinformation und Tarifbeispiele zu fiktiven Rentenplänen des Tarifs CE/CEN an (weitere Kurzinformationen entnehmen Sie den Downloads). Weitere Informationen zum Tarif CE/CEN/CENN erhalten Sie in unseren Allgemeinen Versicherungs- und TarifbedingungenAllgemeinen Versicherungs- und Tarifbedingungen:

Tarif CE/CEN/CENN Tarifinformationen