Mutter und Kind

Sie erhalten im Todesfall in den ersten drei Monaten ein Sterbeviertel, das der vollen Höhe der Rente des/der Verstorbenen entspricht und danach 60% der Rentenbezüge.

Wenn Ihr Ehepartner eine unverfallbare Anwartschaft bei uns erlangt hat, können Sie im Todesfall eine Hinterbliebenenrente beantragen. Sollten die Kinder des Verstorbenen jünger als 25 Jahre und noch in der Berufsausbildung sein, so kann zusätzlich Waisenrente beantragt werden.

Was wir brauchen:

  • Kopie der Sterbeurkunde
  • Kopie der Geburtsurkunde(n) des/der versorgungsberechtigten Hinterbliebenen
  • Kopie der Heiratsurkunde
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Sozialversicherungsnummer
  • Krankenkassendaten
  • Angaben zur Bankverbindung